Kreisumlagebescheide 2023 werden neu beraten und erstellt.

Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat am 10.07.2023 im Ergebnis des bisher mündlich ergangenen Urteils (Verhandlung am 28.06.2023) des Verwaltungsgerichtes Halle zu Klagen mehrerer Gemeinden des Landkreises Mansfeld-Südharz die Kreisumlagebescheide 2023 aufgeboben. Im Kern soll damit verhindert werden, dass möglicherweise viele Gemeinden sich veranlasst sehen, gegen diese Bescheide erneut zu klagen. Dies wird im Grundsatz auch vom Vorstand unseres Kreisverbandes der Grünen begrüßt.

Schließlich wurden im Zuge der kommunalen Streitigkeiten zu den Kreisumlagen seit 2017 schon mehrere Mio. € aufgewandt, die weder den Kommunen noch dem Landkreis helfen. Ganz im Gegenteil, dieses Geld fehlt an anderer Stelle und führt auch zu Sparerfordernissen bei Leistungen des Kreises und der Kommunen, da diese letztlich die Mittel des Landkreises maßgeblich in Höhe des jeweils geforderten Umlagesatzes aus ihren Einnahmen bereitstellen müssen.

 

Allerdings bleiben auch viele Fragen:

  1. Wie kann es bei der Neubescheidung im Herbst besser gemacht werden?

Schließlich ist das Tuch in allen Richtungen zu kurz, also der Topf nicht ausreichend, aus dem geschöpft werden muss. Das wissen alle beteiligten Seiten nicht erst seit heute! Ein Anfang wäre vielleicht gemacht, wenn endlich nicht nur der kommunale Frieden gewünscht wird, sondern auch akzeptiert würde, dass es nicht nur an den Gemeinden liegt, die ihre Ausgaben nicht im Griff hätten! Denn unterschwellig erleben dies die Kommunen immer wieder, wenn es um die finanzielle Ausstattung der Kommunen bei Beratungen zum Finanzausgleichsgesetz (FAG LSA) des Landes geht. Zuletzt wurde dort zwar für 2022 und 2023 etwas nachgebessert, auch wieder dynamisiert. Allerdings passen die Daten dort inzwischen schon wieder nicht mehr zur aktuellen Situation nach der „Zeitenwende“ und den heutigen Kosten für die Aufgabenerfüllung der Kommunen und Landkreisverwaltung! Und zu bedenken bleibt auch, dass wir in einem strukturschwachen Landkreis sind. In der Folge sind die Einnahmen der Kommunen wesentlich geringer als in anderen räumlich vielleicht vergleichbaren Regionen anderer Bundesländer. Aber die Aufgaben sind deshalb nicht maßgeblich andere oder kleinere. Soweit eine Erhöhung der Zuweisungen vom Land nicht möglich erscheinen sollte, müsste eventuell gemeinsam mit Vertretern aller Ebenen über Absenkungen von Aufgabenstandards nachgedacht werden?

Auch sollte die erforderliche Kommunikation zwischen Land,  Landkreis und Gemeinden besser auf Augenhöhe stattfinden! Bisherige Versuche waren erkennbar nicht erfolgreich und teuer! Auch fehlte bei einzelnen Akteuren der Wille für neue Wege.

 

  1. Warum wurden die Kreisumlagebescheide am 14.06.2023 versandt?

Die Verpflichtung, dass Kreisumlagebescheide neben einer nachvollziehbaren Abwägung eines für die Gemeinden tragebaren Umlagesatzes auch dahin geprüft werden müssen, ob der Satz für die einzelne Kommune, an die er versandt wird, tragbar ist, war nicht so neu (Urteil OVG aus dem Nov. 2022). Warum mussten dann diese Bescheide so versandt werden? Unmittelbar vor dem Termin der Verhandlungen beim Verwaltungsgericht Halle?

 

Auch darüber hinaus sollten folgende Fragen erörtert werden:

  • Kann hier eine Beratung am „Runder Tisch“ helfen? Wer sollte dort mitwirken? Wie schafft man die nötige Transparenz bezüglich der Einnahmen und Ausgabensituation aller Beteiligten für solch eine Beratung? Welche Gestaltungsräume gibt es – mit welchen Konsequenzen?
  • Sind bisher übliche Verfahrensweisen zur Haushaltsaufstellung und Umlageabwägung im Kreistag bzw. in der Kreisverwaltung infrage zu stellen?
  • Gibt es Erfahrungen mit solchen Situationen in anderen Landkreisen Deutschlands mit ähnlich schwieriger Einnahmensituation?
  • Wie sind zu dem Thema die Positionen der Landtagsfraktionen als maßgebliche Verantwortliche für das FAG?

Jürgen Grobe