Stadtratsinfo

#021 (31.03.2023) 

Anmerkungen zur 26. Finanzausschusssitzung am 28.03.2023

Zwei Themen standen im Mittelpunkt der Beratungen:

Neue Grundsteuererhebung ab 2025

Worum geht es ?

Vom Bundestag wurde das Grundsteuerrecht für die Zeit ab 2025 reformiert. Hintergrund war, dass das Bundesverfassungsgericht die Novelle angemahnt hat, um grundlegende Anforderungen an die Steuergerechtigkeit zu erfüllen. Diese ist danach derzeit nicht gegeben.

In Sachen-Anhalt wurde das bundesdeutsche Modell zur Berechnung übernommen.

Inzwischen sind die überwiegende Zahl der nötigen Erklärungen von den Eigentümern beim Finanzamt eingereicht. Nun sind dort die nötigen Bescheide zu erarbeiten und den Eigentümern diese zuzustellen. 

Die Stadt kann auf diese vorlaufenden Schritte keinen direkten Einfluss nehmen. Widersprüche gegen die Bescheidfestsetzungen werden vom Finanzamt bearbeitet.

Die Stadt bzw. der Stadtrat muss spätestens zum Ende des Jahrs 2024 die ab 2025 gültigen Hebesätze zu den Grundsteuern festsetzen. Bis dahin gilt lt. aktuell gültiger Satzung ein Hebesatz von 362 % für Grundsteuer A (landwirtschaftl. Fl.) und 433% für Grundsteuer B (bebaute und baureife Fl.).

Bisheriger Stand?

Auf Grund der bei vielen Eigentümern erhöhten Grundsteuermessbetragsfestsetzungen gem. inzwischen z.T. schon zugestellten neunen Bescheide gibt es erhebliche Besorgnis, dass die Steuern zukünftig massiv steigen könnten. Vielen Bescheiden wurde widersprochen und sind insoweit noch nicht rechtsverbindlich.

Wie geht es weiter?

Nun hat sich der Finanzausschuss erstmals mit der Thematik befasst und musste feststellen, dass derzeit nur allgemeine Grundsätze dazu diskutiert werden können. Voraussetzung für eine konkrete Befassung wäre, dass möglichst alle Bescheide rechtsverbindlich sind. Dann könnte die Steuerverwaltung der Lutherstadt Eisleben ermitteln, welche Basiseinnahme bei einem Hebesatz von 100% entstehen würde (also ohne Einfluss des Hebesatzes). Ob und wann diese Daten vollständig sein werden ist noch ungewiss.

Die Mitglieder des Finanzausschusses haben bisher einige Grundsätze dazu diskutiert:

  • Der Prozess der Hebesatzfestsetzung soll transparent erfolgen.
  • Im aktuell beschlossenen Haushaltsplan für 2023/2024 wurden für die folgenden Jahre  keine Einnahmeerhöhungen geplant (330 T€ Grdst. A: 2.600 T€ Grdst. B).
  • Soweit sich bei den Messbescheiden eine mehrheitliche Erhöhung abzeichnet, wäre der Hebesatz voraussichtlich zu verringern. Dies würde auch im Einklang mit den Empfehlungen seitens der Bundespolitik stehen, da mit der Neubewertung keine massiven Steuerhöhung der Kommunen (in der Summe der Einnahmen) durchgesetzt werden soll.
  • Für eine Einführung einer Grundsteuer C (als Option für die Gemeinde) sprachen sich weder die Stadtverwaltung noch Ausschussmitglieder aus. (Hintergrund: Diese Option soll ermöglichen, dass Kommunen für baureife aber unbebaute Grundstücke maßgeblich höhere Hebesätze festsetzen können, um Bauaktivitäten bzw. Investitionen zu beschleunigen.)

Der weitere Bearbeitungsprozess wird von der Stadtverwaltung und vom Finanzausschuss vorerst weiter verfolgt und ggf. erneut insbesondere hinsichtlich der weiteren Abläufe diskutiert.

Erarbeitung einer Wärmeplanung für die Kommune

Mehrheitlich wurde die Beantragung der dafür erforderlichen Fördermittel und eine Beauftragung eines Planungsbüros beschlossen. Die Förderung erfolgt derzeit noch zu 100%.

Inhaltlich geht es darum, den aktuellen Stand der Wärmeversorgung in der Kommune (inkl. Ortsteile) zu analysieren und Vorschläge zur  zukünftigen Wärmeversorgung der Wohnbereiche zu erarbeiten.

Insbesondere wird danach gesucht, ob im Sinne einer nachhaltigen und effizienten Wärmeversorgung Wärmenetze für mehrere Wohneinheiten möglich sind. Dann kann jeder Eigentümer überlegen, welche Maßnahmen zukünftig Vorteile für den konkreten Standort bringen könnten.

 

#020 (07.03.2023)

Anmerkungen zur 23. Stadtratssitzung am 07.03.2023

9. Änderung der Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen der Lutherstadt Eisleben für die Kindertagesstätten (KiTa)

Im Zuge der Verteuerung von Energie (Gas, Heizöl, Strom), der allgemein gestiegenen Inflation und im Ergebnis weiterer Tarifanpassungen für Erzieherinnen und Erzieher im vergangenen Jahr mussten und müssen die Verträge zwischen den Kommunen (Landkreis) und Trägern der Einrichtungen auch in diesem Jahr neu verhandelt werden. Dabei wurde deutlich, dass die erhöhten Kosten nicht von den Landes- und Kreiszuschüssen aufgefangen werden. Sie wurden auch nach der letzten Novelle des KiFöG (2019) nicht noch einmal angepasst.

Die Stadtverwaltung legte gem. der bisher gültigen 50 – 50 % / hälftigen Regelung der Teilung der Restkosten zwischen Stadt und Eltern die neuen Beitragsrechnungen für die bereits neu verhandelten Verträge der einzelnen KiTas vor. Danach ergaben sich für die Eltern erhebliche Erhöhungen, die teilweise an die 400 € heranreichen sollten (Pro KiTa-Platz für 0 – 3 Jahre bei 10 Stunden Nutzung).

Sowohl im Sozialausschuss als auch im Hauptausschuss wurden diese Vorschläge zurückgewiesen. Es sollte einerseits die Ausgabenseite nochmals geprüft werden (die Personalkostenerhöhungen und einzelne Sachkosten waren nicht immer nachvollziehbar dargestellt). Andererseits sollten auch Alternative Maßnahmen der Stadt geprüft werden und die zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt ermittelt werden. Als alternative Optionen gesehen wurden:

  1. Keine Änderung der Beiträge, was eine Kostenübernahme aller Mehrkosten durch die Stadt bedeuten würde.
  2. Änderung der Kostenteilung 60 – 40 % im Zuge aller zukünftigen Vertragsanpassungen zu Lasten des städtischen Haushalts.

Die Fraktion SPD/Grüne/FBM/FFW brachte daraufhin im Stadtrat den Antrag ein, dass die Option zur Anwendung kommen solle, um die Beiträge nicht ausufern zu lassen.  Allerdings wurde auch Kritik laut, dass letztlich die Stadt wieder für die Mehrbelastungen maßgeblich aufkommen muss.

Stadtrat Grobe unterstützte sowohl die Ablehnung im Sozialausschuss als auch den Antrag für diese Veränderung. Er wies aber auch darauf hin, dass damit weiterer Konsolidierungsbedarf in anderen Bereichen erforderlich wird. Einen entsprechenden Antrag zur Reduzierung von Sach- und Personalkosten in den nächsten Jahren im Stadthaushalt hat die Fraktion dann auch zur unmittelbar folgenden Haushaltsberatung eingebracht.

Haushaltsplan 2023 – 2024 beschlossen

Da der Haushaltsplan zur vorherigen Sitzung keine Mehrheit erhalten hatte, wurde erneut darüber beraten. 

Zwischenzeitlich gab es noch eine Erhöhung der Leistungen bei der Unterhaltung von Straßen (+200 T€) und bei der Straßenbeleuchtung (+160 T€). In geringerem Umfang konnten auch einzelne Verbesserungen (Ausgabensenkungen im Vergleich zum bisherigen Plan) eingearbeitet werden. 

Die strittigen Themen zum Stellenplan wurden dadurch gelöst, dass bis auf den Klimamanager (Kosten werden 2 Jahre voll gefördert) vorerst keine Neueinstellungen vorgenommen werden sollen. Die Verstärkung der Verwaltung hinsichtlich der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie in der Verwaltung soll intern besetzt werden. Über weitere Anpassungen soll im Zuge der neun aufgenommenen Konsolidierungsmaßnahme zur Effizienzsteigerung der Verwaltung beraten werden.

Letztlich wurde der Haushaltsplan mit Defiziten von 2,5 und 2,4 Mio. € für 2023 bzw. 2024 angenommen. Allen Stadträten war dabei bewusst, dass es noch in diesem Jahr einen Nachtrag zum Haushaltsplan geben muss. Offen blieb insbesondere ein Teil der Gegenfinanzierung des Erhöhungsbetrages, der sich aus der Erhöhung des städtischen Anteils an den Kosten der KiTas ergibt. 300 T€ Minderausgaben sollen zumindest durch Personalkosteneinsparungen erzielt werden. 

 

 

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