Archiv – Infos

#019 (24.05.2021)

Stadtratssitzung vom 18.05.2021

Anmerkungen zu ausgewählten Themen:

Petition zur 6. Änderungssatzung der Kostenbeiträge der Kindertageseinrichtungen

Die Diskussion zur eingereichten Petition der „Wütenden Eltern“ ergab letztlich keine neuen Änderungsmöglichkeiten, die eine Mehrheit mittragen würde. Insoweit wurde mehrheitlich der Argumentation des Bürgermeisters gefolgt, dass für freiwillige Reduzierungen der Beitragsanteile für die Eltern seitens der Stadt gegenwärtig keine Möglichkeit besteht, ohne den Haushalt in Schieflage zu bringen. Es gab zwar auch Stimmen, die sich dafür ausgesprochen hatten, jedoch wurden keine Vorschläge für Streichungen anderer freiwilliger Leistungen konkret benannt, um die neu entstehenden Defizite auszugleichen. Stadtrat Grobe wies nochmals darauf hin, dass die wesentlichen Kostenunterschiede durch die Personalkosten (im Zusammenwirken mit der Größe der Einrichtungen) entstehen. Die Regeln dafür hat das Land mit der Novelle 2016 zum KiFöG inkl. des Personalschlüssels festgelegt. Darüber hinaus müssen die Platzkosten konkret für die Einrichtung ermittelt werden. Die „Restkosten“, die abzüglich der Förderung verbleiben, können nunmehr zwar auch zu Gunsten der Eltern < 50% geteilt werden. Das muss der Stadthaushalt dann allerdings auch für alle Einrichtungen in Summe verkraften. Der aktuelle Haushaltsplan lässt da für 2021 keine neuen Defizite zu. Es bliebe nur eine Wegnahme an anderer Stelle.

Es wurde insbesondere auch daran erinnert, dass der Stadtrat bereits freiwillig die Spitzabrechnung für Eltern in teilweiser Notbetreuung übernommen hatte, was zusätzliche Ausgaben von über 80.000 € bedeutete.

7. Änderungssatzung der Kostenbeiträge der Kindertagesstätten

Diese Änderung betrifft die stärkere Differenzierung der Hortleistungen. Damit können die Eltern jetzt noch konkreter und bedarfsgenauer planen. Der Beschlussentwurf wurde angenommen. (Siehe auch unten.)

Änderung der Entschädigungssatzung für ehrenamtlich Tätige

Wie bereits u.a. im Finanzausschuss vorberaten, wurde der Beschlussvorschlag nun vom Stadtrat angenommen. Im Schwerpunkt wurden die konkreten Entschädigungsleistungen für die Aktiven der Feuerwehr für zusätzliche Aufgaben oder Einsätze erhöht. Hinzu trat zwangsläufig der Aufwand für Ortsrat und Ortsbürgermeister von Helfta als neu gegründete Ortschaft. Nach der Wahl am 6. Juni 2021 nimmt der dortige Ortschaftsrat seine Tätigkeit auf.

Umsetzungsbeschluss Spielplatz am Hainbuchenweg

Gemäß des kürzlich bestätigten Spielplatzkonzeptes wurde die Vorplanung eines zentralen Spielplatzes am Hainbuchenweg vom Stadtrat bestätigt. Nach Vorstellung des Gesamtkonzeptes, der Kostenstrukturen und Optionen wurde die Vorzugslösung inkl. Einzäunung und umfänglicher Begrünung / Anpflanzung bestätigt.

 

#018 (18.04.2021)

Stadtratssitzung vom 13.04.2021

Anmerkungen zu einigen Themen:

7. Änderungssatzung zu den Kostenbeiträgen der KiTa’s
Die wurde wurde gemäß Beschlussvorschlag angenommen (Details unter #017). Damit können die Eltern den jeweiligen Betreuungsbedarf noch etwas genauer planen. Änderungen bleiben ab Folgemonat möglich.

Umstellung der Erhebung der Kostenbeiträge für die KiTa-Nutzung bei den Freien Trägern
Nach Vorbereitung der Umstellung mit den Freien Trägern sollen diese zukünftig die Erhebung selbst organisieren. Es wurde von der Stadtverwaltung eingeschätzt, dass die Verwaltungsaufwendungen sich im gleichen anteiligen Rahmen bewegen werden wie bisher (bei der Stadt selbst).

Spielflächenkonzept der Lutherstadt Eisleben
Als zukünftige Handlungsgrundlage wurde dieses Konzept einstimmig angenommen. Darin ist einerseits der IST-Zustand detailliert dargelegt. Andererseits wurden auch die bestehenden Defizite analysiert und mögliche Fortentwicklungen aufgezeigt. Nun muss systematisch daran gearbeitet werden.

Diskussion zu einer Rückführung des Lenindenkmals
Ausgelöst durch eine erforderliche Vertragsänderung zur Zwischenlagerung der Statue in das Depot des Deutschen Historischen Museums (wegen Renovierung des Foyer) kam es zuletzt zu vielen Diskussionen einer möglichen Zurückholung. Allerdings zeigte sich in der Diskussion sehr schnell, dass es für eine solche Maßnahme an einer klaren Projektidee fehlte. Ohne eine entsprechenden Diskurs dazu – auch mit den Bürger*innen konnten die Vorschläge der Fraktion der Linken keine Mehrheiten für eine Bürgerbefragung oder eine sofortige Rückholung erreichen.

Aus unserer Sicht muss für eine ggf. angedachte Rückholung – die aus historischer Sicht und Bedeutung für unsere Stadtgeschichte durchaus vorgenommen werden könnte – zuerst eine Projektidee entwickelt werden, wie der historische Kontext auch jedem Betrachter nahegebracht werden kann. Auf einer solchen Diskussionsgrundlage könnten dann Gespräche mit Bürger*innen erfolgen. Stadtrat Grobe betonte dazu, dass neben der Stadtgeschichte auch die positiven wie negativen Aspekte des Wirkens von Lenin aufgearbeitet werden müssten. Obwohl dies die antragstellende Fraktion ausdrücklich nicht so sehen wollte, kam sie in der Diskussion nicht umhin, die Komplexität ihres Vorschlages zu akzeptieren, die nicht mit einem einfachen JA oder NEIN übergangen werden kann.

#017 (05.04.2021)

Finanzausschusssitzung vom 16.03.2021

Wesentliche Themen der öffentlichen Sitzung waren:

7. Änderungssatzung zu den Kostenbeiträgen der KiTas:
Die Kommunalaufsicht MSH hatte die diesbezügliche Satzung bemängelt: Zukünftig sollen stündliche Staffelungen der Hortbetreuung wählbar sein. Dieser Forderung soll nun gem. der von der Stadtverwaltung eingebrachten Änderungsvorlage nachgekommen werden. Diese fußt auf einer Anfrage bei Kitas und Eltern, welche Bedarfe in den Horten bestehen. Entsprechende Vorbereitungen sind auch schon vorgenommen worden, um unmittelbar nach Beschluss im nächsten Stadtrat am 13.04.2021 ab 1. Juni die Anpassungen/detaillierteren Angebote gem. Beschlusslage durch die Kinder nutzen zu lassen.

Anpassung der Entschädigungssatzung für Ehrenamtliche
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussentwurf zur eventuellen Änderung von Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich tätigen in der Lutherstadt Eisleben eingebracht, um damit der neuen Landesregelung grundsätzlich nachzukommen. Ein Vorschlag des Finanzausschussvorsitzenden, der eine Reihe von Hinweisen von Stadträten aufgenommen hatte, wurde im Wesentlichen mitgetragen. Nach kleinen Anpassungen (Kinderfeuerwehrwart 80,- €, Fahrtkostenaufschreibung durch Ortsbürgermeister, 17 € (bisher 15 €) für berufene sachverständige Bürger in den Ausschüssen) des Änderungsantrages wurde der Beschlussentwurf in der neuen Fassung an den Hauptausschuss und den Stadtrat weiter verwiesen. Im Kern sollen die Entschädigungen für Stadträte, Ortschaftsräte, Ortsbürgermeister und Ausschüsse nicht geändert werden. Nur die Aufwandsentschädigungen für die Kammeraden der Freiwillig Feuerwehren der Stadt sollen gem. den neuen Regelungen angepasst werden.

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser
Die Beratungen gestalteten sich weiter aufwändig und schwierig, da die Voraussetzungen in den Ortschaften sehr unterschiedlich sind. Weiterer Gesprächsbedarf in den Ortschaften war deutlich erkennbar. Deshalb wird vorerst die Beratungsfolge weitergeführt. Im Kern geht es darum, die Nutzungsregeln zu vereinheitlichen. Auch die nötigen Kontrollen und Übergaben sind zu optimieren. Kernproblem bleibt jedoch, dass die auflaufenden Kosten auch mit den tatsächlichen Nutzungen im Einklang stehen sollen. Eine Kostendeckung durch Einnahmen ist dabei nicht das erklärte Ziel. Dies ist grundsätzlich nicht das Ziel aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen. Ein Zuschuss der Stadt ist sicher einzuplanen. Dieser muss jedoch im Einklang mit dem konkret zu erreichenden Nutzen stehen.

Das Thema soll zur nächsten Finanzausschusssitzung nochmals aufgerufen werden.

#016 (05.04.2021)

Stadtratssitzung vom 23.02.2021

Die Stadtratssitzung vom 23. Febr. war von der Haushaltsberatung zum Doppelhaushalt 2021/2022 inkl. Konsolidierungsprogramm geprägt.

Im Zuge der Klausurtagung und nachfolgender Bearbeitung in der Stadtverwaltung konnten die geplanten Jahresergebnisse noch maßgeblich verbessert werden. Zum Ausgleich reichte es allerdings nicht. Dazu waren die zusätzlichen Anforderungen und absehbaren Mindereinnahmen zu umfangreich. Eine moderate Erhöhung der Gewerbesteuereinnahmen gem. dem Beschluss zur Erhöhung des Hebesatzes auf 400% (von 380%) wurde berücksichtigt, wobei allen Stadträten bewusst war, dass in der Pandemie hier die Schätzungen sehr unsicher sind:

Ergebnisplan 2021: – 788.200 € und 2022: – 998.000 €.

Dabei bewegen sich die Schlüsselzuweisungen vom Land wieder wie 2020 bei ca. 9.8 Mio. €. Dem gegenüber verlangt der Kreis aktuell eine Umlage von voraussichtlich 10.3 Mio. € pro Jahr (2021 und 2022). Näheres ist mangels konkreter Bescheidlage vom Kreis noch nicht bekannt. Damit liegt der Betrag aber weiterhin über den Summen, die aus Sicht der Lutherstadt Eisleben leistbar sind – ohne massive dauerhafte finanzielle Fehlentwicklung und weiteren Investitionsstau. Die nach Bedarfsplan anzuschaffenden Löschfahrzeuge und die Drehleiter der Feuerwehr sind eingeplant.

Der Haushalt wurde letztlich am 18. März 2021 von der Kreisverwaltung auch mit Auflagen genehmigt.

.

Bezüglich der rückzuzahlenden Elternbeiträge in den KiTas und Horten für die Monate Januar und Februar 2021 für diejenigen, die die Einrichtungen nicht nutzen konnten bzw. können, gab es eine klare Meinung aller Fraktionen. Die zusätzlichen Kosten für die Stadt wird das Land auch übernehmen. Maßgebliche Diskussionen gab es zum Vorschlag der CDU-Fraktion, die Beiträge auch für diejenigen Eltern spitz pro Tag der Nichtnutzung anteilig zu erstatten, soweit die mögliche Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wurde, um die Kinderanzahlen in den Einrichtungen zu verringern. Mit großer Mehrheit wurde dieser Vorschlag letztlich angenommen, da hier die Eltern im Sinne der Pandemiebekämpfung und Entlastung der Einrichtungen agiert haben. Die geschätzten Mehrkosten der Stadt werden sich daraus voraussichtlich auf ca. 85.000 € (Erstattung + Verwaltungsmehraufwand) für beide Monate in 2021 belaufen. Wie es weiter geht in dieser Sache muss sicher in naher Zukunft mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen wieder beraten werden.

#015 (07.02.2021)

Beschluss im Umlaufverfahren (statt 2. Sondersitzung des Stadtrats) zum 18.01.2021; die geplante Sondersitzung wurde auf Grund der pandemischen Situation u.a. in Sachen-Anhalt abgesagt.

Der Landkreistag MSH hat zum 9. Dez. 2020 eine erneute Abwägung zur Kreisumlage 2017 beschlossen. Diese kommt aber zum gleichen Umlageergebnis (48,41 %)wie zuvor, mit dem der Kreis vor Gericht gescheitert war (u.a. hatte die Lutherstadt Eisleben die Klage zum Kreisumlagebescheid 2017 gewonnen und die klagebezogene Summe von 2,0 Mio. € letztlich auch ausgezahlt erhalten). Auf Grund einer ergänzten Heilungsregelung im Kommualverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt ist der Landkreis der Auffassung, dass man auch Jahre nach dem Erstbescheid für 2017 einen neuen Kreisumlagebescheid erlassen kann (gegen Lutherstadt Eisleben, Hettstedt und Sangerhausen).

Aus Sicht mehrerer Stadträte wurde mit dieser Herangehensweise die Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht. (Die 2,0 Mio. € waren insoweit sofort wieder zu zahlen). Insgesamt wurde von einer Mehrheit der Stadträte im Umlaufverfahren diese Verfahrensweise für unzulässig gehalten. Darüber hinaus wird die Art der Abwägung weiter in Frage gestellt. Der Streitwert beläuft sich allerdings nun auf 9,067 Mio. €. Eine große Mehrheit (28 x JA) stimmte letztlich für die Klage zum Umlagebescheid 2017.

Kurzfristig in die Beratungen wurde eine Regelung aufgenommen, Firmen in der Lutherstadt Eisleben zeitweilig zu entlasten, die pandemiebedingt in Schwierigkeiten geraten sind. Hier wurde der Bürgermeister ermächtigt, schnelle Entscheidungen zu treffen. Letztlich werden die Firmen allerdings nicht von Zahlungsforderungen entlastet. Diese werden zeitlich nach hinten verschoben. Die insbesondere für Grundsteuern und Gewerbesteuern vorgeschlagenen Regelungen, die sich an Vorschlägen des Städte- und Gemeindebundes orientieren – fand die große Mehrheit aller Stadträte (Stundung bis 6 Monate).

#014 (Text vom 22.12.2020)

9. Finanzausschusssitzung vom 17.11.2020 und

9. Stadtratssitzung vom 24.11.2020

In den oben genannten Sitzungen wie auch schon zuvor wurde u.a. weiter über den mehrfach angekündigten Kreisumlagebescheid für 2020 beraten. Kern war, inwieweit wieder eine Höhe über 10 Mio. € avisiert ist. Die konkrete Forderung erstreckte sich abschließend lt. Bescheid auf rd. 10,7 Mio. € für 2020.

Sowohl in den Vorberatungen in Finanzausschuss und Hauptausschuss wie im Stadtrat (18 x JA) wurde die Klage angestrebt. Hauptgrund neben der Höhe der Forderungen, die nach Ansicht der klagebereiten Stadträte weit über den Möglichkeiten der Stadt stehen, ist weiterhin die unzureichende Aufarbeitung der Daten und die im Bescheid weiter nicht erkennbare Gleichbehandlung der Belange der Kommunen. Die Abwägung wurde insoweit nicht als korrekt anerkannt. Zudem wurde die kürzlich zugestellte Ablehnung des Nachtragshaushalts der Lutherstadt durch die Kommunalaufsicht des Kreises sehr kritisch gesehen, da dort dringend noch für 2020 der formelle Haushaltsausgleich gefordert wurde, obwohl die Lutherstadt Eisleben deutlich gemacht hatte, dass gerade intensiv an der Aufstellung des Haushaltsplanes 2021/2022 und am Konsolidierungsprogramm gearbeitet wird. In der Folge musste die Finanzverwaltung daraufhin die neue Planung so umstellen, dass der Nachtrag nicht mehr enthalten ist. Am Ende ein unsinniger Aufwand!

Die Mehrzahl der Stadträte sah darin umso mehr einen Grund, die Klage einzureichen. Der Finanzausschussvorsitzende stellte in diesem Zusammenhang auch klar, dass damit die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung mit dem Landkreis (im Sinne des Aufbaus einer Kommunikation zwischen Gemeinden und Landkreis über die Interkommunale Arbeitsgemeinschaft Finanzen) vorerst gescheitert ist. Letztlich müssen nun wieder die Gerichte entscheiden.

Weitere finanzpolitischer Gegenstand der Beratungen war die Hebesatzanpassung der Gewerbesteuer. Hier wurde die Lutherstadt schon seit vielen Monaten immer wieder aufgefordert, diesen Hebesatz auf 400 % der Grundforderung (d.h. eine Steigerung um 20%) zu erhöhen. Formal rechnerisch soll sich daraus eine Einnahmesteigerung von ca. 500.000 € erzielen lassen. Dies ist in der gegenwärtigen Situation allerdings mehr als fraglich. Nach langen Diskussionen in den Vorberatungen wie im Stadtrat wurde die Beschlussvorlage angenommen, um letztlich überhaupt eine Chance für einen genehmigten Haushaltsplan für 2021/2022 zu erhalten. Außerdem erhält diese Entscheidung die Chance für die Lutherstadt im Extremfall Bedarfszuweisungen zu beantragen und ev. auch zu erhalten.

Andererseits wurde im Stadtrat auch der Änderung der Vergnügungssteuersatzung zugestimmt. Wesentlicher Aspekt dabei war (von der Stadtverwaltung eingebracht), dass die Vereinsarbeit zukünftig weniger mit dieser Steuer für Veranstaltungen belastet werden soll. Allerdings wirkt dies frühestens, wenn wir gemeinsam die pandemische Situation überwunden haben und entsprechende Feste wieder organisiert werden dürfen.

Neben diesen wichtigen finanzpolitischen Themen der Stadt in Vorbereitung der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2021/2022 wurden weitere maßgebliche Vorhaben voran gebracht.

u.a.

die Bereitstellung der Eigenanteile der Lutherstadt Eisleben Eisleben für die Förderprogramme „Lebendige Zentren“ sowie „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ aus den Investitionshilfen des Landes

Änderung der Hauptsatzung mit der maßgeblichen Entscheidung, die Ortschaft Helfta zu schaffen. Damit wurde erreicht, dass der Ortsteil sich intensiver in die kommunalpolitischen Belange einbringen kann. Dies wurde von der großen Mehrheit der Stadträte nie in Frage gestellt. Letztlich gab es jedoch sehr zeitaufwändige Diskussionen um die genaue Abgrenzung des Ortsteils von der Kernstadt. Nun kann mit den entsprechenden Fristen die Wahl für den Ortschaftsrat erfolgen.

#013 (14.06.2020)

6. Finanzausschusssitzung vom 02.06.2020 und

6. Hauptausschusssitzung vom 09.06.2020

Beide Sitzungen befassten sich mit dem Vorschlag des Landkreises Mansfeld-Südharz, mit Hilfe eines Vergleiches mit allen Kommunen des Landkreises die Klagen gegen die Kreisumlagen sei 2017 einvernehmlich zu regeln (Vgl. eigenen Beitrag vom 23.Mai 2020) . Diese Lösung wurde sowohl im Finanz- als auch im Hauptausschuss grundsätzlich abgelehnt. Die Mitglieder der Ausschüsse waren sich einig, dass damit die ursächlichen Probleme der unzureichende Finanzausstattung der kommunalen Ebene nicht gelöst werden können. Zudem träten neue Widersprüche und Einschränkungen gegenüber den Städten und Gemeinden hinzu.

Auch bleibt völlig unklar, ob das Land solche Regelungen zur Unterstützung des Landkreises überhaupt mittragen kann oder will. Schließlich ist MSH nicht der einzige Landkreis in Sachsen-Anhalt mit diesem Schwierigkeiten und einer Vielzahl von Klageverfahren zur Kreisumlage.

Zum Termin am 09.06. war außerdem schon bekannt, dass auch Eisleben mit der Klage zum Umlagebescheid 2017 erfolgreich war. Die Rückerstattung erfolgte umgehend. Eine Berufung wurde vom Landkreis nicht angestrebt. Die Entwicklung der Thematik muss also für die Folgejahre ab 2018 weiter intensiv begleitet und verfolgt werden. Auch der noch im Juni oder Juli erwartete neue Kreisumlagebescheid für 2020 muss intensiv geprüft werden.

#012 (23.05.2020)

6. Stadtratssitzung am 19.05.2020

Die 6. Sitzung fand ganz im Zeichen der Folgen der Corona-Pandemie bzw. des Herunterfahrens aller gesellschaftlichen Aktivitäten statt. Die Mindestabstandsregel wurde durch die Nutzung der Aula der Scholl-Schule realisiert.

Anmerkungen zu einigen der über 40 TOP:

Mit dem Satzungsbeschluss (und den vorlaufenden Einzelbeschlüssen) zum Bebauungsplan Nr. 20 „Industriegebiet an der A38/B180“ der Lutherstadt Eisleben wurde ein sehr langwieriger Entwicklungsprozess für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt und der südlichen Ortsteile von Eisleben mit eine maßgeblichen Meilenstein vorangebracht! Die entsprechenden Aktivitäten reichen zurück bis in das Jahr 1998, als der Flächennutzungsplan von Rothenschirmbach diese Fläche von rd. 16 ha erstmals als Industrie- und Gewerbegebiet enthielt (noch unter einschränkenden Bedingungen für die Fläche). In den nächsten ca. 1 bis 2 Jahren sollen hier Produktionsstätten mit neuen Arbeitsplätzen entstehen, die in der längerfristigen Entwicklung unsere Region wirtschaftlich einen Schritt voran bringen kann und soll. Nicht zuletzt sind die Aktivitäten auch Teil des Konsolidierungsprogrammes der Lutherstadt.

Diesem Projekt kann man also nur viel Erfolg wünschen!

Beachtenswert wird selbstverständlich bleiben, die Entwicklung sowohl nachhaltig und naturverträglich zu gestalten, aber auch die Bedürfnisse der Einwohner von Rothenschirmbach nicht außer Acht zu lassen! Wesentlicher Vorteil ist, dass das Gelände direkt und ohne Ortsdurchfahrten von Autobahn, Bundesstraße und Großteil sogar der Landesstraße (nach Westen) erreichbar ist.

Voran gebracht werden konnte auch der Bebauungsplan Nr. 23 „Solarpark Hans-Seidel-Schacht“ in der Lutherstadt Eisleben. Wichtiger Punkt und Forderung aller Fraktionen in den vorlaufenden Beratungen war, dass der Anlagenbetreiber auch seine Sitz in der Lutherstadt nehmen muss. Grundsätzlich ist es aus Sicht der Grünen sinnvoll, gerade solche ehemaligen Industriebrachen für die Energieerzeugung als Sonnenenergie zu nutzen.

Auch auf den Weg gebracht wurde die geplante Umgestaltung der Einkaufssituation in Helfta (Aldi-Halle) mit dem Bebauungsplan Nr. 21 „Nahversorger Hallesche Straße“. Allerdings blieb hier aus Sicht der Fraktion SPD/Grüne/FBM/FFW eine Problemlage. Der jetzt von einer großen Mehrheit des Stadtrates bei einigen Gegenstimmen angenommen Plan enthält eine Linksabbiegezufahrt direkt von Halle kommend. Erkennbar ist der Platz für haltende Fahrzeuge in der Mittelspur sehr begrenzt (2 PKW). Wir befürchten, dass daraus schnell Gefahrensituationen in Stoßzeiten insbesondere am Nachmittag entstehen können. Seitens der Straßenverkehrsbehörde wurde diese Lösung als rechtlich möglich eingestuft. Grün hat auf Grund der erkennbar erheblichen Gefährdungslage dem Projekt so nicht zugestimmt (Enthaltung).

 

#011 (02.02.2020)

5. Finanzausschusssitzung am 14.01.2020

Auf der Tagesordnung der 4. Finanzausschusssitzung, anschließend im Hauptausschuss und schließlich zur 4. Stadtratssitzung am 10.12.2019 stand u.a. das Thema der Erhöhung der Realsteuerhebesätze.

Auf Grund der angespannten Haushaltssituation, die für 2020 im Stadthaushalt zu erwarten ist (Erhöhung der Kreisumlage 2020, massive Absenkung der Allg. Zuweisung mit einer Verschlechterung des Saldos um ca. 3 Mio. €) bleibt derzeit nur die Option, ggf. die Hebesätze zu erhöhen. Der Stadtrat wird bereits seit Genehmigung des Haushaltes für 2019 und 2020 gedrängt bzw. auch per Verfügung aufgefordert, hier mögliche Einnahmenerhöhungen umzusetzen.

Im Ergebnis der Stadtratssitzung wurde mehrheitlich eine Anpassung der Hebesätze für Grundsteuer A auf 362% und B auf 433% beschlossen. Die Anhebung der Gewerbesteuer wurde weiterhin mehrheitlich abgelehnt. Grundsätzliche Bedenken bezüglich einer Konfliktsituation für weitere Ansiedlungsbemühungen für Industrie und Gewerbe in der Lutherstadt oder in den Ortsteilen (insbesondere aktuell in Rothenschirmbach) konnten nicht ausgeräumt werden. Richtig ist insoweit auch, dass höhere Hebesätze nicht unmittelbar höhere Steuereinnahmen der Gewerbesteuer erwarten lassen müssen. Hier spielen die konkreten Firmenentwicklungen eine wesentliche Rolle.

Auf Grund der zu erwartenden Nachteile für die Stadt ohne Beschluss zur Gewerbesteuererhöhung musste Frau OB Fischer gegen den Beschluss des Stadtrates in Widerspruch gehen.

Zur 5. Finanzausschusssitzung stand dieser Widerspruch zur Beratung an. Der Finanzausschussvorsitzende verwies nochmals auf die Gesamtverantwortung des Stadtrates für einen vollziehbaren Haushalt, schließlich steht in Kürze die Bearbeitung des Nachtragshaushaltes für 2020 an. Außerdem hängt unabhängig von ggf. tatsächlich erzielbaren Steuermehreinnahmen auch ab, ob das Land überhaupt Hilfen gewähren kann. Zu berücksichtigen ist auch, dass andere Kommunen des Landes hier schon höhere Sätze beschlossen haben. Insoweit würde ein niedrigerer Steuersatz in Eisleben im Vergleich zu anderen bedeuten, dass wir Solidarität von anderen erwarten, aber nicht bereit sind in gleichem Maße die Gewerbetreibenden zu belasten.

Letztlich ist das ein schwere Entscheidung zur nächsten Stadtratssitzung am 18.02.2020 die letztlich auch durch die Landespolitik des Innen- und Finanzministeriums ausgelöst wurde. Denn dort wurden die Höhen konkret vorgegeben, um ggf. Hilfen aus dem Ausgleichstock des Landes zu erhalten.

Die große Mehrheit der Stadträte sieht hier einen fundamentalen Fehler, da dadurch Ansiedlungsbemühungen bei uns massiv behindert werden.

Unabhängig davon kam der Hauptausschuss am 21.01.2020 zur Vorentscheidung, dass die Anhebung wohl unausweichlich ist.

Es wurde die Anhebung der Gewerbesteuer auf 400% gemäß der Landesmindestforderung letztlich den Stadträten empfohlen (bisher 380%).

 

#010 (02.02.2020)

Erste (konstituierende) Sitzung der interkommunalen Arbeitsgruppe (AG) Finanzen (Landkreis MSH)

Teilnehmer der ersten Zusammenkunft am 28.01.2020 waren 9 der 11 Einheitsgemeinden bzw. Verbandsgemeinden das Landkreises sowie Landrätin Frau Dr. Klein mit der Kämmerin des Landkreises Frau Germey. (Zu den Hintergründen und Auslösern der AG siehe Beiträge #006 und #007.)

Die grundsätzliche Zielstellung wurde abgestimmt und die weiteren Aufgaben benannt, um möglichst schon bis zum Sommer 2020 erste Ergebnisse zu haben, die mit entsprechenden Forderungen an den Landtag bzw. die Landesregierung gerichtet werden können. Kein Beratungsthema der AG sind die Klagen mehrerer Kommunen gegen den Landkreis.

Die nächste Beratung ist für Ende März vorgesehen. Bis zur nächsten Diskussion sollen schon erste Daten zusammengestellt sein.

Außerdem wurden Vorschläge für Schwerpunktthemen für die weitere Bearbeitung von den Anwesenden benannt. U.a. sollen die sog. „freiwilligen Leistungen“ hinsichtlich der Definition, auf welche konkreten Leistung diese Auslegung überhaupt sinnvoll zutrifft. Auch der bürokratische Aufwand z.B. für Fördermittel wurde angesprochen, da hier dringend Vereinfachungen nötig sind.

#009 (16.11.2019)

3. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 13.11.2019

Zur Sitzung hatte der Vertreter der GRÜNEN einen Antrag eingebracht, um die Voraussetzungen für die Umsetzung der Klima- und Energiestrategie des Landes in der Lutherstadt Eisleben zu schaffen.

Hintergrund ist, dass das Land Sachsen- Anhalt im Februar 2019 ein Klima- und Energiekonzept verabschiedet hat, das auch konkrete Aufgaben für die Kommunen beinhaltet. U.a. soll die Energiewende von den Städten und Gemeinden mitgestaltet werden, der öffentliche Nahverkehr attraktiver werden, eine fahrradfreundliches Umfeld geschaffen werden und die energetische Sanierung und nachhaltige Energienutzungen für die Gebäudeheizung in den Kommunen unterstützt werden.

Aus grüner Sicht muss vor Erstellung einer Strategie für die Stadt der gegenwärtige Arbeitsstand bei den vielen Akteuren (Stadtwerke, Betriebshof, Bauamt, weitere Eigenbetriebe, WOBAU) zusammengetragen werden (Inhalt des Antrages als Grundsatzbeschluss). Danach kann gezielt eine erste Analyse erfolgen, wo im Zuge z.B. von ohnehin geplanten Maßnahmen die Anforderungen der Klima- und Energiestrategie des Landes aufgegriffen und systematisch umgesetzt werden können. Eine erste Beschreibung des gegenwärtigen Standes wurde vom Stadtplanungsamt zur Sitzung vorgetragen. In der Folge soll es am Jahresanfang 2020 eine Beratung der Fraktionen beim Stadtplanungsamt geben, um die nächsten Schritte hierzu abzustimmen.

#008

3. Stadtratssitzung am 12.11.2019

Aus der Fülle von Einzelthemen hier einige ausgewählte Hinweise:

  • Einige Verbesserungen und Präzisierungen der Geschäftsordnung wurden für die neue Legislatur bestätigt. Die AFD-Fraktion hatte mehrere Vorschläge eingebracht, die im Hauptausschuss diskutiert wurden. Das Ergebnis der Beratung wurde von allen Fraktionen bestätigt.
  • Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2018 mehrerer Eigenbetriebe konnten ebenfalls bestätigt werden (Betriebshof, KiTa, Jugendhaus „Am Wolfstor“, Bäder).
  • Die vom Bauamt vorgeschlagene Verschiebung des Ausbaus der Nicolaistraße wegen offener Eigentumsfragen um ein Jahr wurde bestätigt. Dafür wird der Ausbau der Klosterstraße vorgezogen.
  • Ein Fördermittelantrag zur Umsetzung des Digitalpaktes Schule (Grundschulen) wurde mit einem Grundsatzbeschluss auf den Weg gebracht.

Alle Fraktionen brachten ihre Kritik an der Berichterstattung über rechtsextremistische und antisemitische Aktivitäten im Landkreis Mansfeld-Südharz von DPA zum Ausdruck. Eine Besprechung der Problematik, wie vom Fraktionsvorsitzenden SPD/Grüne/FFW/FBM vorgeschlagen wurde von allen Fraktionen aufgegriffen. Im Gespräch mit weiteren Vertretern der Gesellschaft (Verein Eisleber Synagoge, Sportvereine, Kirchen) sollen Ursachen solcher Tendenzen und Strategien gegen antisemitische oder rechtsextremistischer Aktivitäten erarbeitet werden. Ausgangspunkt der Diskussion war ein Resolutionsvorschlag von der AfD und ein weiterer von den LINKEN.

Nicht bestätigt wurde mit großer Mehrheit ein Aufstellungsbeschluss für eine Photovoltaikanlage in der Gemarkung Helfta (ehemalige Halde). Die Idee wurde zwar grundsätzlich von mehreren Stadträten begrüßt. Jedoch konnte an dem Abend nicht hinreichend geklärt werden, welche (durchaus auch negativen) Auswirkungen die Umsetzung des Planes für die Stadt aus wirtschaftlicher Sicht haben kann.

Es wurden mehrer Vergabeentscheidungen zum Fortgang der Baumaßnahmen an der Turnhalle der Torgartenschule, der KiTa Haus Sonnenschein und der neuen Feuerwehr Volkstedt vorgenommen.

#007 (02.10.2019)

2. Finanzausschusssitzung am 01.10.2019

Vorberaten wurden zwei Beschlussentwürfe:

Realsteuerhebesätze

Im Zentrum der haushaltspolitischen Themen steht nach dem Beitrittsbeschluss des Stadtrates zur Verfügung des Landkreises zum Doppelhaushalt 2019/2020 die Konsolidierungsmaßnahme der Erhöhung von Realsteuerhebesätzen der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer der Lutherstadt. Theoretisch geht es mit dieser Konsolidierungsmaßnahme um ein mögliches zusätzliches Einnahmevolumen von über 500.000 € ab dem Jahr 2020. Dies ist bezgl. des Anteils der Gewerbesteuereinnahme jedoch sehr unsicher.

Im Zuge der Beratung wurde herausgearbeitet, dass eine Erhöhung der Hebesätze letztlich den Effekt der weiteren Erhöhung der relativen Infrastrukturkosten (im Wesentlichen durch Einwohnerverringerung befeuert) nur noch verstärkt. Insoweit sollte auch nach anderen Konsolidierungsmöglichkeiten gesucht werden. Andererseits wurde auch in der Diskussion darauf orientiert, die Mindestsätze des Landes zu erreichen, um finanzielle Nachteile durch die Berechnung von Allgemeiner Zuweisung oder Kreisumlage zu vermeiden. Dies beträfe insbesondere die Grundsteuer A auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Nun werden die Vorschläge in den Ortschaftsräten beraten. Danach wieder im Finanzausschuss.

Festsetzung der Flächen- und Erschwernisbeiträge für die Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Helme“ und „Untere Saale“

Im 2. Beschlussentwurf ging es um die Vorbereitung der flächenbezogenen Kostensätze für die Aufwendungen der drei im Gebiet der Lutherstadt Eisleben aktiven Unterhaltungsverbände, die für die jeweiligen Oberflächengewässer 2. Ordnung verantwortlich sind. Hierzu wurde der Beschlussentwurf vorberaten, der dann ebenfalls zunächst nach geringen Anpassungen in den jeweils zuständigen Ortschaftsräten beraten wird.

Die Kostensätze ergeben sich aus den jeweiligen anteiligen Jahreskosten der Aufwendungen des Verbandes in 2018 und den heranzuziehenden Flächengrößen.

Weitere Informationen

Bezüglich der Fortführung der Diskussionen zum Kreisumlagebescheid 2019 (vgl. Info #004, keine Klageerhebung) berichtete der Finanzausschussvorsitzende über die bisherigen Ergebnisse des Orientierungsgespräches beim Landkreis MSH am 30.09.2019 (vgl. auch Info #006).

  1. Danach wird auch von Seiten des Kreises der Vorschlag unterstützt, im Zuge der Novellierung des FAG (Finanzausgleichgesetzes) voraussichtlich in 2021 die Schaffung eines gesetzlich verankerten FAG-Beirates der Kommunen beim Land einzufordern. Dieser kann dann möglicherweise klarer und umfassender als bisher die Problemlagen der kleineren Städte und Gemeinden des Landes in die beabsichtigte Gesetzesänderung im Landtag einbringen. Wesentliche Aufgabe wird es sein, weitere Unterstützer dafür im Land zu mobilisieren.
  2. Der Landkreis wird dei Initialisierung einer Interkommunalen Arbeitsgruppe Finanzen des Landkreises MSH unterstützen. Voraussetzung ist, dass sich genügend mitwirkende Städte und Gemeinden finden, die dort mitwirken. Der Finanzausschussvorsitzende wird hier gemeinsam mit der Kreisverwaltung um Unterstützung und Mitwirkung bei den anderen Gemeinden im Landkreis MSH werben. Hauptziele sind eine bessere Abstimmung der Gemeinden untereinander zu vielen finanzpolitischen Themen auch mit dem Landkreis und eine gemeinsame strategische Orientierung bei der Interessenvertretung gegenüber dem Land (Ministerien und Landtag).

#006 (30.09.2019)

Fortgang der Diskussion um Kreisumlage und eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen (im LK MSH) und des Landkreises MSH

Wie unter Beitrag #004 (unten) berichtet, ist der gesamte Stadtrat bestrebt, einen anderen Weg zu finden, um die seit Jahren andauernden Diskussionen um eine zu geringe Ausfinanzierung der Kommunen bei gleichzeitiger Überforderung bei der Zahlung der Kreisumlage in eine andere Richtung zu lenken, die auf der einen Seite die schwierige Situation einer strukturschwachen Region beachtet und zugleich auf der anderen Seite die besonderen Probleme der extremen Regression der Einwohnerzahl bei uns seit 1990 und deren Folgen in den Blick nimmt.

Am 30.09.2019 wird es ein erstes Orientierungsgespräch des Finanzausschussvorsitzenden der Lutherstadt mit Vertreter*innen des Landkreises geben, um hierzu voranzugehen.

Der Finanzausschussvorsitzende hat dazu im Vorfeld schon mehrere Arbeitsthesen an den Landkreis weitergereicht, die zu diskutieren sind. Dazu gehören:

  1. Analyse der Ursachen der inzwischen schon als systematisch zu benennenden Unterfinanzierung der Kommunen z.B. wegen:
    • hoher sogenannter Remanenzkosten, die dadurch entstehen, dass ein Rückgang der Einwohnerzahl nicht sofort Kostenersparnisse im Stadthaushalt bewirken kann, letztlich aber die Finanzbedarfe maßgeblich über die Einwohnerzahl errechnet werden. Z.B. können die Infrastrukturkosten einer Stadt nicht einfach verringert werden. Auch die unumgängliche Personalaustattung der Stadt wird nicht unmittelbar vom Einwohnerrückgang beeinflusst kleiner. Dieser Prozess nimmt oft mehrere Jahre in Anspruch. Im Bereich der KiTa-Erzieher*innen ist die Situation aktuell sogar entgegengesetzt zur Einwohnerverringerung.
    • gerade auch beim Kreis entstehender Verwaltungskosten für Aufgaben die der Bund oder das Land (im übertragenen Wirkungskreis) vorgeben, die jedoch nicht vollständig erstattet werden.
    • nachteiliger Folgeeffekte einer dauerhaften Unterfinanzierung der Kommunen (Sanierungs- und Reparaturstau für Straßen, Gehwege und Gebäude; nicht ausreichende Berücksichtigung von Teilen der Abschreibungen im Bedarf der Kommunen)
  2. Diskussion über den Sinn bzw. Unsinn, dass das Land in strukturschwachen Regionen laufend auf Anhebung der Realsteuerhebesätze (Grundsteuer, Gewerbesteuer) über den aktuellen Landesdurchschnitt drängt. Aus Sicht vieler Stadträte (und auch des FA-Vorsitzenden) ist eine derartige Herangehensweise nur geeignet, die demografischen Probleme unseres Kreises noch zu verschärfen. Insbesondere wird damit das Problem der relativen Infrastrukturkostenerhöhung auf Grund der bisherigen Einwohnerregression noch weiter verstärkt! Das kann ernsthaft eigentlich kein vernünftiger Ökonom und Demograph wollen.
  3. Suche nach Möglichkeiten für massive Veränderung der bisherigen Politikansätze für die strukturschwachen Kommunen des Landes
    • Ablösung der Altfehlbeträge (war schon ein Vorschlag beim Bundesinnenministerium!)
    • Korrektur der Bedarfsermittlung für Kommunen in strukturschwachen Regionen beim Land
    • Schaffung einer Interkommunalen Arbeitsgruppe Finanzen beim Landkreis MSH, die gezielt die o.g. Themen bearbeitet!
    • Mittelfristige Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine Stabilisierung der Einwohnerzahlen schon aus finanzpolitischer und infrastruktureller Sicht! (selbst dieses Ziel bedarf bei uns in MSH schon eines gewissen dauerhaften Zuzuges aus anderen Regionen, da die Geburtenrate voraussichtlich dauerhaft unter der Sterberate liegen wird)

 

#005 (27.09.2019)

2. Stadtratssitzung am 24.09.2019

Die 2. Sitzung stand am Beginn im Zeichen der weiteren Konstituierung der Ausschüsse des Stadtrates. Insgesamt wurden 18 sachkundige Einwohner für die Mitwirkung in den Ausschüssen bestätigt.

Wesentlicher Themenpunkt zur Fortsetzung der Innenstadtsanierung war die Bereitstellung von Eigenanteilen für Fördermittel im Programmjahr 2020 (bis Haushalt 2024). Dafür sollen nun gem. Beschlusslage in den nächsten 5 Jahren Mittel in Höhe von 4,55 Mio. € bereitgestellt werden, davon Eigenanteile der Stadt in Höhe von maximal 910.000 €.

Im Mittelpunkt der konkreten Maßnahmen stehen das geplante Bürgerrathaus in der ehemaligen Grabenschule (als Ersatz für die Verwaltungsstellen Klosterstraße und Münzgasse), der Rest der noch nicht sanierten Freistraße, sowie frei verfügbare Mittel für weitere insbesondere auch private Einzelmaßnahmen im Sanierungsgebiet.

Auch für den Stadtumbau Ost wurden die Mittel für das Programmjahr 2020 (bis 2024) in Höhe von 1,185 Mio. € für Aufwertungsmaßnahmen (Eigenmittel: 395.000 €) und 124.000 € für Rückbaumaßnahmen (ohne Eigenanteil) bereitgestellt.

Planungsrechtliche Entscheidungen zur Neugestaltung des Einkaufsbereichs in der Gerbstedter Straße und an der B80 (Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Änderung) wurden ebenfalls getroffen.

Der Stadtrat beschloss auch die Erweiterung des Stadtumbaugebietes „Altstadt“ nördlich des Wiesengeländes für eine gedeihliche Fortentwicklung der Stadt in den nächsten Jahren und darüber hinaus.

Vom Stadtrat der Grünen wurden die oben genannten finanz- und planungsrechtlichen Beschlüsse mitgetragen, um die Fortentwicklung der Lutherstadt Eisleben auch weiter in sichtbarem Umfang zu ermöglichen.