11. Ratssitzung Stadtrat Sangerhausen vom 09.07.2020

Kurzberichte aus den Stadtratsitzungen Sangerhausen

Beschlussvorlagen und Abstimmungsverhalten von Norbert Jung, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN mit Kurzbegründungen zu ausgewählten Beschlüssen

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11.Ratssitzung Stadtrat Sangerhausen vom 09.07.2020

Vorab: zu allen Beschlüssen der Tagesordnung habe ich mit Ja gestimmt. Drei seien etwas näher beleuchtet. Erläuterungen zu den weiteren Beschlüssen gerne auf Rückfrage.

TOP 6.6 Beschluss zur Festlegung des Fördergebietes “ Ostsiedlung „im Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung-Lebenswerte Quartiere gestalten“

Abstimmung Norbert Jung, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: JA

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen beschließt das in der Anlage gekennzeichnete Fördergebiet “ Ostsiedlung “ .

Für dieses Fördergebiet sollen Mittel im Städtebauförderprogramm „Wachstum und

nachhaltige Erneuerung-Lebenswerte Quartiere gestalten“ beantragt werden.

Hintergrund/Begründung Abstimmungsverhalten: Unabhängig von der letztendlichen Ausgestaltung des Gebietes, über die viel diskutiert wird und noch nicht entschieden ist, ist es selbstredend sinnvoll, mögliche Fördermittel zu beantragen.

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TOP 6.10 Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 105 KVG LSA in Höhe von 65.260,55 € für Anwaltskosten im Rechtsstreit zur Kreisumlage 2017, II. Instanz

Abstimmung Norbert Jung, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: JA

Beschlusstext:

Der Stadtrat stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen für die Anwaltskosten im Rechtsstreit zur Kreisumlage 2017, II. Instanz unter dem Produkt 11120100 Finanzmanagement, Sachkonto 54310000 – Geschäftsaufwendungen in Höhe von 65.260,55 € zu.

Die Deckung erfolgt aus dem Produkt 61110100 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen, Sachkonto 45620000 – Stundungs-, Verzugs- und Prozesszinsen.

Hintergrund/Begründung Abstimmungsverhalten: An den Rechtsanwaltkosten für die gewonnen Klage ist nicht zu rütteln. Geht nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz. Natürlich schmerzlich, denn diese Kosten werden aus Steuermitteln bezahlt. Es muss Ziel sein, künftige Klagen zu vermeiden; die Gemeinden, der Landkreis und das Land dürfen die Gespräche und das Ringen um sowohl für den Landkreis als auch für die Gemeinden verträgliche Lösungen über die Erhebung der Kreisumlage nicht einstellen, sondern im Gegenteil verstärken. Sneben Sangerhausen, Eisleben und Hettstedt denken mittlerweile weiter Gemeinden über den Klageweg nach. Wichtig ist, im Hinterkopf zu behalten, daß dies kein Problem unseres Landkreises allein ist; es ist flächendeckend von Flensburg bis garmisch-Partenkirchen und bedarf eines größeren Wurfes. Interessant wird es in den Wahlkämpfen zu Landtags- und Bndestagswahl nächstes Jahr, was die einzelnen parteien in den Wahlprogrammen dazu anbieten und vorschlagen, auch in Vorfeld des Landratswahl wird dies ein wichtiges Thema sein. Und es wird nicht über Nacht gelöst werden.

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TOP 6.11 Satzung der Stadt Sangerhausen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung des Informationszentrums Rose und der Rosenarena

Abstimmung Norbert Jung, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: JA

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung des Informationszentrums Rose und der Rosenarena.

Hintergrund/Begründung Abstimmungsverhalten: Kostendeckend ist auch diese Gebührensatzung nicht. Das kann sie auch nicht sein. Wichtig war, einen Angleich an die allgemeinen Preissteigerungen zu vollziehen. Auch wichtig, daß es Gespräche mit und Überlegungen von der Rosenstadt GmbH gibt, im Einzelfall die eventuell zusätzlichen Eintrittsgelder zum Rosarium zu decklen oder auf diese zu verzichten.

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