Anfrage zu Leistungskürzung an den Landkreis 12. Juni 202420. September 2024 Anfrage zur schriftlichen Beantwortung von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Südharz, 8. Juni 2024 Leistungskürzungen bei Geflüchteten Am 6.6.24 haben Sie über die Medien darüber informiert, dass Sie 64 Asylbewerber zu einem gemeinnützigen Arbeitseinsatz haben verpflichten lassen (Aufräumen nach Helme-Hochwasser). 40 davon seien der Aufforderung nachgekommen (über 62%), 9 Personen hätten entschuldigt gefehlt und 15 seien der Verpflichtung ohne Angabe von Gründen nicht nachgekommen. Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen: Wie viele Personen bezogen Regelleistungen nach dem AsylblG zum Stichtag 31.12.2024? Wurden auch deutsche Leistungsberechtigten zu diesem Arbeitseinsatz verpflichtet? Falls ja, wie viele sind dem nachgekommen? Falls nein, warum nicht? Wie viele der erwerbsfähigen deutschen Leistungsberechtigten wurden zuvor zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet? In welcher Form wurden die Asylbewerber zuvor über die Folgen der Verweigerung belehrt? Welche Begründungen wurden von den nicht zum Arbeitseinsatz erschienenen Flüchtlingen vorgebracht? Über welchen Zeitraum erstreckte sich dieser Arbeitseinsatz? Wie oft hatten die 15 verweigernden Personen zuvor schon Arbeitseinsätze verweigert?