Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE / Grüne im Kreistag MSH 9. Februar 2025 Keine Haushaltskonsolidierung zulasten Bedürftiger Seit 2025 gilt für Bezieher von Bürgergeld und Sozialhilfe eine neue Richtlinie für die Kosten der Unterkunft – kurz KdU. Diese Richtlinie basiert auf der Grundlage eines sogenannten „schlüssigen Konzeptes“ und wurde durch eine Informationsvorlage sowie Vorstellung durch die beauftragte Firma Koopmann Analytics im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 02.12.2024 lediglich zur Kenntnis gegeben. Die politische Ebene hatte in diesem Prozess kein Mitspracherecht, da der Landrat hier stetig auf die notwendige Konsolidierung des Haushaltes verweist und diese nun auch zulasten sozial schwacher Menschen durchsetzen möchte. Die neue KdU-Richtlinie führt dazu, dass die Angemessenheitsgrenzen im Landkreis um durchschnittlich 140 Euro bis über 500 Euro abgesenkt werden. Das sind massive Einschnitte von bis zu über 37 Prozent, die wir nicht einfach stehen lassen, da die Folgen einer derartigen Herabsetzung der zu übernehmenden Mietkosten von der Verwaltung weder menschenwürdig, noch bis zum Ende gedacht. Hierbei ist vor allem auf die Ziele des zweiten Sozialgesetzbuch zu achten: „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.“ – dies ist mit der Absenkung der schon geringen Standards nicht vereinbar. In diesem Zusammenhang ist von der Verwaltung auch keine Vorabbetrachtung, wie viele Menschen es betreffen wird, die aktuell Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder Bürgergeld beziehen. Diese Leistungsbezieher werden aufgefordert, (im Notfall auch durch Umzug) ihre Unterkunftskosten innerhalb der nächsten 6 Monate zu senken. Den Umzug selbst kann der Landkreis hierbei nicht erzwingen, jedoch müssen Kosten die über der Angemessenheitsgrenze liegen durch die jeweilige Person selbst getragen werden. Umzüge werden daher kaum vermeidbar sein, was zur Folge haben wird das soziale Brennpunkte im Landkreis weiter gefördert werden und auch der Wegzug aus dem Landkreis massiv zunehmen wird. Wir können es nicht zulassen, dass Rentner die trotz eines Lebens voller Arbeit nur eine geringe Rente haben oder die alleinerziehende Mutter die nur in Teilzeit arbeiten kann und somit ein geringes Auskommen hat, mit Sparzwängen ihre Wohnung verlieren! Weitere Folgen sind neben dem massiv steigendem Bearbeitungsaufwand der hohen Anzahl von Einzelfallprüfungen, zusätzliche Kosten die der Landkreis durch Umzüge in diesem Zusammenhang haben wird und sowie voraussichtliche Klagen vor dem Sozialgericht. Außerdem sind die tatsächlichen Einsparungen, welche sich Herr Schröder erhofft aufgrund der möglichen Folgen und Maßnahme nicht absehbar! Auch die Folgen für den Wohnungsmarkt im Landkreis wurden in keiner Weise berücksichtigt. Mit den jetzt beim Landkreis eingereichten Fragen möchten wir vor allem feststellen, ob das Konzept zur Berechnung der Angemessenheitsgrenzen tatsächlich „schlüssig“ ist und den hohen Anforderungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes stand hält. Unabhängig davon helfen wir den Menschen die eine „Kostensenkungsaufforderung“ vom Jobcenter oder dem Sozialamt erhalten haben – in Kürze steht hierfür die Homepage www.wir-helfen-msh.de zur Verfügung. Neben Kontakten zur Unterstützung, wird ein Musterschreiben für den Fall der Kostensenkungsaufforderung eingestellt, in den kommenden Monaten wird eine Vorlage zum Widerspruch folgen, um gegen einseitige Kostensenkungen der Ämter vorgehen zu können.