Windkraftausbau auf dem Land braucht noch politische Unterstützung

Mit dem sogenannten „Osterpaket“ der Bundesregierung in 2022 war beabsichtigt, den Ausbau der Windkraft in Deutschland nach einer rückläufigen Entwicklung in der Ära Merkel endlich voranzubringen. Nun geht es nicht mehr vordergründig „nur“ um den Klimaschutz, sondern auch um relative Unabhängigkeit von anderen Lieferanten weltweit. Selbst Intel verlangt für ihre Investition bei Magdeburg den Zubau von Windkraftanlagen zur maßgeblichen Energiebereitstellung, um Kosten gering zu halten.

Um die Lücke zwischen Plan und Wirklichkeit zu schließen, hat die Ampel-Koalition im Sommer neben der EEG-Novelle auch das „Wind-an-Land“-Gesetz auf den Weg gebracht. Darin ist insbesondere der Grundsatz benannt, dass erneuerbare Energien künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Das bedeutet: bei Abwägungsentscheidungen hat die Schaffung von Energieerzeugungsanlagen (Erneuerbare) künftig Vorrang vor anderen Interessen.

Neben Änderungen im Baugesetzbuch sollen neue Regeln für den Artenschutz, die Konflikte mit Naturschützern entschärfen könnten, zu schnelleren und rechtssicheren Planungs- und Genehmigungsverfahren beitragen. Außerdem ist eine Erhöhung der Förderung wegen Inflation und gestiegenen Zinsen um bis zu 25 Prozent vorgesehen.

Trotz der Ausschreibung von neuen Projekten von bis zu 13 GW pro Jahr (2023 – 2025) wird allerdings der Aufwuchs noch einige Zeit brauchen. Schließlich wurden zuletzt die Kapazitäten immer weiter reduziert (z.B. Enercon -1.500 Arbeitsplätze 2019 /Quelle: MDR, 26.07.2022).
Hinzu kommt weiterhin, dass es für einen tatsächlichen massiven Aufwuchs auch noch der Anpassung der bundesrechtlichen Verfahrensregeln im Genehmigungsverfahren und im Weiteren auch von landesrechtlichen Regelungen bedarf, auch wenn Sachsen-Anhalt hier durchaus von einem guten dritten Rang der Länder startet (fast 60% Zielerreichung 2% der Fläche) aktuell lt. Marktstammdatenregister!).

Ein wichtiges Thema für Sachsen-Anhalt ist auch der Netzausbau bei weiterem Zubau von leistungsstarken Windkraftanlagen.

Allerdings ist dazu die bisherige bundesgesetzliche Regelung, dass das Netz vom Erzeugerland allein zu bezahlen ist, ungerecht und auch für den Ausbau nachteilig.
Hier unterstützen wir ausdrücklich die Forderung vom Energieminister Willingmann (SPD), hier schnellsten nachzubessern, damit nicht die sachsen-anhaltinischen Verbraucher die Kosten über die Netzentgelte bezahlen! Schließlich ist der Anteil Erneuerbarer Energien in Sachsen-Anhalt mit Blick auf die anderen Bundesländer vergleichsweise hoch (ca. 61% aktuell).

Jürgen Grobe