Photovoltaik – Ausbau ab 2023 mit klarem Wachstumspotenzial

Mit dem im letzten Jahr von der Bundesregierung verabschieden Gesetzespaket („Osterpaket“) soll nun in diesem Jahr dem Ausbau der erneuerbaren Energien wieder der nötige Vorrang eingeräumt werden. Schließlich wurde durch Ausbaubeschränkungen und extreme Bürokratisierung in den vergangene Jahren diesbezügliches Entwicklungspotenzial eher zerstört!

Für die Bestandsanlagen ist zu begrüßen, dass nunmehr der Verwaltungsaufwand maßgeblich reduziert wurde. Investoren insbesondere kleinerer Anlagen im Umfeld der Häuser können sich jetzt für einfachere steuerliche Abwicklungen entscheiden. Außerdem entfällt die Umsatzsteuer bei erforderlichen Reparaturen von Anlagen.

Bei Neuinvestitionen bis 30 kWp im Umfeld des Hauses entfällt die Umsatzsteuer beim Kauf der Anlage. Aufwändige steuerliche Maßnahmen sind dafür nicht mehr notwendig. Auch Erträge aus solchen Anlagen im Zuge der Einspeisung ins Stromnetz unterliegen nun nicht mehr der Einkommensteuer. Außerdem wurde auch darauf geachtet, dass die Vergütung bei Volleinspeisung attraktiver sein muss als bei Teileinspeisung (neben einer Eigennutzung z.B. mit ergänzender Speichertechnik). Darüber hinaus entfällt für Anlagen bis 7 kWp die Vorhaltung von Technik für eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70% der Nennleistung der Anlage.

Diese Änderungen sind zu begrüßen. Schaffen sie doch die Möglichkeit, dass viele Hauseigentümer nun ohne großen Verwaltungsaufwand dezentral etwas für ihre eigene (teilweise) Strombereitstellung tun können. Nun wird es in den nächsten Monaten darauf ankommen, dass auch die Module und weitere Technik in ausreichender Stückzahl zur Verfügung stehen und die Installationsfirmen auch über genügend Fachpersonal verfügen.

Dem gegenüber sind für Mehrfamilienhäuser trotz der Abschaffung der 100 kWp-Grenze die restriktiven Regeln für Vermarktung im gesamten Quartier wohl noch weiter zu vereinfachen, um auch dort klare Investitionsanreize für Vermieter und Mieter zu schaffen (u.a. Nutzung Smart-Meter-Gateway u. virtuelles Kundenanlagen-Modell, unzureichendes Zuschlagsmodell bei gestiegenen Kosten, Preisdeckel, Abschaffung § 42a EnWG, Mindestwohnflächenregel je Gebäude)! Hier bleibt noch einiges von Seiten der Ampelregierung zu tun!

Grundsätzlich sollte mit diesen Vereinfachungen und neuen Anreizen der Zubau von PV-Anlagen wieder ein hohes Niveau erreichen können.

Jürgen Grobe