10. Ratssitzung Stadtrat Sangerhausen vom 14.05.2020 25. Mai 202013. Juli 2020 Ausgewählte Beschlussvorlagen und Abstimmungsverhalten von Norbert Jung, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN mit Kurzbegründungen. ________________________________________________________________________ TOP 6.4 Eigenreinigung der Gebäude der Stadt Sangerhausen Abstimmung Norbert Jung, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: JA Beschluss 4 – 10/20: „Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen beschließt mit dem 01.01.2021 die Einführung der Eigenreinigung und Aufnahme der entsprechenden Vollbeschäftigteneinheiten (VBE) in den Stellenplan 2021.“ Hintergrund/Begründung Abstimmungsverhalten: Es hat sich gezeigt, dass die Vergabe an private Dienstleister (seit…) zu einer Abnahme der Qualität geführt hat. Die Verwaltung hat die Eigenreinigung wirtschaftlich durchgerechnet; es zeigte sich, dass die Eigenreinigung auch günstiger ist. Ich halte es grundsätzlich für besser, kommunale Arbeiten mit Menschen „aus dem eigenen Stall“ durchzuführen. ________________________________________________________________________ TOP 6.5 Aussetzung der Elternbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Abstimmung Norbert Jung, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: JA Beschluss 5- 10/20 : „Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen beschließt, die Erhebung der Elternbeiträge für die Benutzung der Kindereinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Schulhort), unabhängig von der Inanspruchnahme einer Notbetreuung, für den Monat Mai 2020 auszusetzen.“ Hintergrund/Begründung Abstimmungsverhalten: Selbstredend. ________________________________________________________________________ TOP 6.15 2. Lesung und Beschlussfassung der Baumschutzsatzung der Stadt Sangerhausen Abstimmung Norbert Jung, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: JA Beschluss 15- 10/20 : „Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen beschließt die Änderung der örtlichen Baumschutzsatzung im Bereich der Stadt Sangerhausen und deren Ortschaften.“ Hintergrund/Begründung Abstimmungsverhalten: Sangerhausen hat eine Baumschutzsatzung, Das ist grundsätzlich gut, denn nicht selbstverständlich. Die bisherige Satzung ist bereits gut, wurde aus formalen gründen an einigen Stellen geändert (bei Interesse: siehe Synopse Ratsinfosystem) Änderungen u.a.: Bevorzugung des Pflanzens einheimischer Baumarten; Wahlrecht statt eines Baumes mit größerem Durchmesser zwei bis drei Bäume mit kleinerem Durchmesser ________________________________________________________________________ TOP 6.16 Finanzierung des Bauvorhabens „Goldener Saal“ aus Mitteln des Förderprogramms städtebaulicher Denkmalschutz Abstimmung Norbert Jung, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: NEIN Beschluss 16- 10/20 : „Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen beschließt die Finanzierung des Bauvorhabens „Goldener Saal“ aus Mitteln des Programms städtebaulicher Denkmalschutz. Die vorliegende Kostenschätzung beläuft sich auf eine Höhe von 2,8 Mio. €.“ Hintergrund/Begründung Abstimmungsverhalten: In der aktuellen Situation ist eine Eigenbeteiligung von ungefähr 400.000 Euro nicht zu vertreten. Das Gebäude ist nicht gefährdet, von daher kann die Renovierung vertagt werden. Räumlichkeiten für die Ratssitzungen sind vorhanden. ________________________________________________________________________ TOP 6.19 Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Einlegung eines Rechtsmittels Abstimmung Norbert Jung, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: JA Beschluss 18- 10/20 : „Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, nach Vorliegen des endgültigen Festsitzungsbescheides (Anmerkung: Kreisumlage 2020), gegen diesen Rechtsbehelf einzulegen. Der Streitwert wird voraussichtlich bei 11.623.360,00 € liegen.“ Hintergrund/Begründung Abstimmungsverhalten: Sangerhausen und Hettstedt haben die Klage gegen die Kreisumlage 2017 gewonnen und kürzlich die Gelder zurückbekommen. Es laufen die Klagen gegen 2018 und 2019. Solange sich nichts wesentliches bei der Finanzausstattung der Kommunen bewegt, sei es vom Land oder Bund, ist die Ausschöpfung der Rechtsmittel aus meiner Sicht geboten. Die Reaktion des Landes, dem Kreis die Erhöhung des Kassenkredites zu erlauben um die Kreisumlage 2017 zurückzuzahlen, weist in die falsche Richtung. Gelernt wurde nichts. Weiterhin hat der Kreis auch 2020 die Kommunen nicht bei der Festlegung der Kreisumlage angehört. Also wieder der gleiche Fehler. Von daher ist eine erneute Klage aus meiner Sicht notwendig.